Beratung bei Schwangerschaftskonflikten
Es gibt Zeitpunkte, die könnten nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft: Mitten in der Ausbildung, ohne gefestigte Beziehung, ohne festen Arbeitsplatz, ohne gesicherte ZukunftWir nehmen ihre Sorgen ernst. Unser Ziel ist, schwangere Frauen und Paare mit ihren Sorgen aufzufangen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und bei der Klärung finanzieller Probleme zu geben.
Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen. Unsere Beratung ist ergebnisoffen, denn sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen versuchen, auch Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu erarbeiten. Wir möchten Sie dabei unterstützen, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für Sie ein erster, verlässlicher Lichtblick sein. Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss an die Beratung den Beratungsnachweis, der die Frau bei einem Abbruch vor Strafe bewahrt.
Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Das unserer Beratung zugrunde liegende Konzept erhalten Sie als Download:
Download Beratungskonzept
