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    <title>Pressemeldungen von donum vitae e.V.</title>
    <description>Pressemeldungen</description>
    <language>de</language>
    <link>http://www.donumvitae.org</link>
    <lastBuildDate>Wed, 10 Mar 2010 03:42:03 GMT</lastBuildDate>
    <item>
      <title>10 Jahre donum vitae</title>
      <description>&lt;p&gt;&lt;b&gt;Bisher fast 290.000 Erstkontakte mit schwangeren Frauen ? Beratungsstellen an 192 Orten ? Angebote auch zur pränatalen Diagnostik und Prävention - Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hielt beim Festakt aus Anlass des 10jährigen Bestehens die Festrede&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&#13;
&#13;
&lt;p&gt;Als eine Erfolgsgeschichte hat die Bundesvorsitzende von donum vitae (Geschenk des Lebens), Rita Waschbüsch, die ersten zehn Jahres des Bestehens dieser Hilfs- und Beratungsorganisation für schwangere Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, bezeichnet.&#13;
Heute seien an 192 Orten rund 300 Beraterinnen tätig, die bisher rund 290.000 Erstkontakte mit schwangeren Frauen, Paaren oder werdenden Vätern gehabt hätten. Viele von ihnen kämen zusätzlich zu Folgeberatungen. Rund 125 hauptamtliche Verwaltungskräfte seien in den Beratungsstellen tätig, um die sich rund 1.000 Ehrenamtliche in Vorständen und Beratungsteams kümmern würden.&lt;/p&gt;&#13;
&lt;p&gt;Waschbüsch verwies vor der Presse in Berlin darauf, dass die Gründung vor zehn Jahren ein großes Wagnis gewesen sei, da sie ohne personelles und finanzielles Polster habe erfolgen müsse. Man habe bei Null begonnen, ohne eine bestehende Organisation im Hintergrund. Der Entschluss von engagierten Katholiken aus der Mitte des Zentralkomitees heraus, donum vitae zu gründen, sei ohne lange Vorbereitung umgesetzt worden sei.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
Anlass sei die Entscheidung des damaligen Papstes gewesen, die katholischen Beratungsstellen aus dem staatlichen Beratungssystem zurückziehen. Die Gründerinnen und Gründer von donum vitae hätten in dieser Entscheidung ?eine schwerwiegende Einschränkung des Einsatzes für den Lebensschutz und für die Hilfsangebote an schwangere Frauen, die sich durch eine Schwangerschaft in einer schweren Konfliktsituation befänden? gesehen, so Waschbüsch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
Für viele Katholiken sei diese Entscheidung zudem eine der Öffentlichkeit nicht zu vermittelnde Kehrtwende der katholischen Kirche in Deutschland gewesen. In engem Schulterschluss von Bischöfen und Laien habe sich die Kirche bis dahin sowohl gegenüber der Politik als auch mit einem Netz von Beratungsstellen im staatlichen System vorbildlich engagiert. Die Enttäuschung über die Entscheidung des Papstes sei aber in positive Energie umgewandelt worden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
Das Konzept von donum vitae sei klar und eindeutig: Leben zu schützen und zu bewahren, indem Frauen, die sich durch eine Schwangerschaft in einer schwierigen Konfliktlage befänden, geholfen werde, Ja zu sagen zu ihrem Kind und sie auf Wunsch auch nach der Geburt des Kindes noch zu begleiten. Es gehe dabei nicht nur um eine finanzielle Unterstützung, sonder darum, der betroffenen Frau eine Perspektive zu eröffnen, die es ihr ermögliche, mit Überzeugung ?Ja? zu ihrem Kind sagen zu können. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
In rund 60 % der donum vitae Beratungsstellen werde heute auch Beratung im Zusammenhang von pränataler Diagnostik angeboten. In allen Beratungsstellen gebe es  Präventionsarbeit, mit der bei 24.000 Präventionsveranstaltungen bereits über eine halbe Million Jungendlicher erreicht worden seien. In beiden Fällen sei die Arbeit außerordentlich erfolgreich, so die Bundesvorsitzende.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
In diesem Jahr sei auch eine bundesweite Online-Beratung eingeführt worden. Diese habe sich schon in kurzer Zeit als Beratungsangebot etabliert. Die Online-Beratung bewähre sich gerade bei sehr schambesetzten Themen. Waschbüsch kündigte an, das Beratungsangebot in den ostdeutschen Ländern zu erweitern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
Donum vitae lebe von dem ehrenamtlichen Engagement und der Spendenbereitschaft vieler Menschen. Es gehe vor allem um eine finanzielle Absicherung über die 2003 gegründete donum vitae-Stiftung, die den Verein zukunftsfest machen soll. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
Spendenkonto donum vitae e.V. Kontonummer 1414, Pax Bank Köln, BLZ 370 601 93. Spenden sind steuerlich abzugsfähig.&lt;/p&gt;&lt;br /&gt;&lt;p&gt;&#13;
Zum 10jänrigen Bestehen von donum vitae hat Dr. Rolf Eilers die Entstehungsgeschichte der ersten zehn Jahre wissenschaftlich aufgearbeitet. Ein Exemplar (für Medienvertreter kostenlos, sonst 5 Euro Schutzgebühr) kann beim Bundesverband angefordert werden. Tel. 0228-3867343, e-mail: info@donumvitae.org&lt;/p&gt;</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=121</link>
      <pubDate>Fri, 23 Oct 2009 08:55:03 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:121</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Steigender Beratungsbedarf - Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche</title>
      <description>&lt;p&gt;Der Bundesverband von DONUM VITAE hat heute die statistische Jahresauswertung für das Jahr 2008 vorgelegt. &lt;br /&gt;
Die Anzahl der Frauen, die im Schwangerschaftskonflikt innerhalb der ersten 12 Wochen 
oder zu einem späteren Zeitpunkt Rat und Hilfe bei donum vitae suchten, ist im Vergleich 
zum Vorjahr nochmals leicht gestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 43.462 
Frauen bei donum vitae im Erstkontakt beraten. Dies entspricht einer Zunahme von 5,6 
Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Um 8,2 Prozent stieg die Inanspruchnahme der Beratung 
in der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2), auffällig ist gegenüber dem Vorjahr, dass 
die Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch um 28,15 Prozent stieg, bei weitem die 
meisten Fälle im Bundesland NRW. Eine deutliche Zunahme verzeichnet auch die Beratung 
nach medizinischer Indikation, insgesamt um 8,57 Prozent. Der Anteil der 
Konfliktberatungen ist in absoluten Zahlen leicht gestiegen, während der Anteil am 
gesamten Beratungsangebot auf 38,38 Prozent zurückging. &lt;br /&gt;
donum vitae ist jetzt an 190 Orten bundesweit Anlaufstelle für schwangere Frauen und 
Familien in Not. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
 
Die Zahl der Teenagerschwangerschaften ist weiterhin rückläufig. Mit dazu beigetragen 
haben die zahlreichen Präventionsveranstaltungen, mit denen 2008 nahezu 10.000 Perso- 
nen mehr als 2007 erreicht wurden. Als die vier Hauptgründe für Abtreibungen wurden ge- 
nannt: 1. wirtschaftliche, finanzielle Gründe, 2. physische und psychische Überforderung 
der Frau, 3. die Unvereinbarkeit von Kind Beruf/Studium/Ausbildung sowie der gegenwär- 
tig nicht vorhandene Kinderwunsch. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
 
Die Bundesvorsitzende von donum vitae, Rita Waschbüsch, sieht in den weiterhin deutlich 
steigenden Beratungszahlen eine Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit des Vereins: ?Er- 
freulicherweise ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche erneut rückläufig. Die Zu- 
nahme der in absoluten Zahlen Beratungsfälle im Schwangerschaftskonflikt belegt, dass 
donum vitae die Frauen auch im Konflikt erreicht und hier zu helfen vermag. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
 
Wir wissen, dass viele Kinder heute leben, weil ihre Mütter im Schwangerschaftskonflikt 
Rat und Hilfe bei donum vitae bekommen haben.? Die Vorsitzende bittet darum, den 
Verein auch weiterhin mit Spenden zu unterstützen, die dringend erforderlich sind, damit 
die erfolgreiche Arbeit des Vereins fortgeführt werden kann. &lt;/p&gt;</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=117</link>
      <pubDate>Fri, 15 May 2009 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:117</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Bundesvorsitzende empört über RTL Doku-Soap ?Erwachsen auf Probe? 
 empört über RTL Doku-Soap ?Erwachsen auf Probe? </title>
      <description>&lt;p&gt;Sperrt endlich die RTL-Voyeure in einen Käfig und lasst sie nie mehr 
Sendungen machen!? forderte die donum vitae-Vorsitzende, Rita Waschbüsch, 
angesichts der Pläne des Senders, Babys für eine Verleih-Aktion zu missbrauchen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
 
Um die wahrscheinlich ?gekauften? überforderten Eltern der vorgesehenen Kinder 
müsse sich das Jugendamt kümmern. Den Verantwortlichen von RTL sollten ihre 
Aufsichtsgremien und vor allem die Zuschauer durch Boykott klarmachen, dass es 
Grenzen aus Verantwortung und Anstand gibt, die auch RTL nicht überschreiten 
darf. &lt;/p&gt;
</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=118</link>
      <pubDate>Fri, 15 May 2009 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:118</guid>
    </item>
    <item>
      <title>donum vitae erwartet, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages 
morgen eine gute Lösung für das Problem der Spätabtreibungen erreichen </title>
      <description> &lt;p&gt;Die Bundesvorsitzende von donum vitae, Rita Waschbüsch, erklärt in 
Bonn: ?Ich erwarte von der morgigen Abstimmung des Deutschen Bundestags, dass er nach 
intensivem Ringen, eine möglichst gute Lösung hinsichtlich des Problems der 
Spätabtreibungen auf den Weg bringt?. Die Einigung, die zwischen den Positionen 
Singhammer, Griese, Lenke, Göring-Eckardt erzielt werden konnte, stellt einen deutlichen 
Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Situation dar. Rita Waschbüsch appelliert an die 
Abgeordneten, dieses in mehreren Legislaturperioden angegangene, aber nie erfolgreich 
abgeschlossene Vorhaben zu einem guten Ende zu bringen und sich bei ihrer Entscheidung 
von den Erfordernissen der Situation und der Not der betroffenen Frauen und Paare leiten 
zu lassen.  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Gerade in existentiellen Konfliktsituationen, in denen es um die Entscheidung für oder 
gegen das von einer Behinderung und/oder Krankheit bedrohte, ungeborene Kind geht, ist 
es wichtig, den betroffenen Frauen und Paaren größtmögliche Unterstützung und Hilfe 
zukommen zu lassen. Das beinhaltet über die ärztliche Beratung hinaus vor allem eine 
eigenständige psychosoziale Beratung, die in interprofessioneller Zusammenarbeit 
wahrgenommen wird und nicht nur bevor die vorgeburtliche Diagnostik erfolgt, sondern 
insbesondere nach der Feststellung eines auffälligen Befundes.  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Gewährleisten lässt sich das nur, wenn folgende Regelungen Eingang in das Gesetz finden:  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
&lt;i&gt;1. Die Einführung einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit &lt;/i&gt; &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Nur so lässt sich vermeiden, dass Entscheidungen im ersten Schockzustand getroffen 
werden. Oft setzt die Stellung der medizinischen Indikation voraus, dass der Arzt eine 
Prognose über den zukünftigen seelischen Gesundheitszustand der Frau treffen muss. 
Durch die Mitteilung eines nicht erwarteten, auffälligen Befundes nach Pränataldiagnostik 
befinden sich die betroffenen Frauen jedoch regelmäßig in einem Schockzustand, in dem 
sich eine solche Prognose nicht stellen lässt. Zudem kann die betroffene Frau in dieser 
Situation keine selbstbestimmte Entscheidung treffen, zu der sie auch in Zukunft noch 
stehen kann. Hier zeigt sich, dass umfassende ärztliche und psychosoziale Betreuung von 
größter Bedeutung ist.  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
&lt;i&gt;2. Eine umfassende Informations- und Beratungsverpflichtung des Arztes bzw. der Ärztin, 
die über die Hinweispflicht auf psychosoziale Beratung hinaus eine Vermittlungspflicht 
einschließt.&lt;/i&gt;  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Während die ärztliche Beratung sich vor allem ? wenn auch nicht ausschließlich -, um die 
medizinisch relevanten Belange kümmert, stehen für die psychosoziale Beratung die 
Gefühle und das innerpsychische Erleben im Mittelpunkt. Psychosoziale Beratung arbeitet 
mit der werdenden Mutter, mit ihren Ressourcen, sie bezieht Partner, Familie und das 
soziale Umfeld mit ein. Sie hilft über die Informationen hinaus, die vielen Gedanken und 
Gefühle in die eigene Lebenssituation einzuordnen. Das ist viel mehr als eine  Entscheidungssuche an Hand von Fakten und ist für jede tragfähige Entscheidung 
unabdingbar.  &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Die bisherigen Studien und Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz hoher Wertschätzung der 
psychosozialen Beratung diese weiterführenden Beratungsangebote von den Betroffenen 
nur wahrgenommen werden, wenn der Arzt bzw. die Ärztin nicht nur darauf hinweist, 
sondern darüber hinaus anbietet, einen Termin zu vereinbaren. Es bedarf auf gesetzlicher 
Ebene der Festschreibung der Pflicht des Arztes bzw. der Ärztin zur Vermittlung an eine 
entsprechend fachlich qualifizierte Beratungsstelle, sofern die Frau dies wünscht.  &lt;/p&gt;

</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=119</link>
      <pubDate>Tue, 12 May 2009 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:119</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Stellungnahme des Bundesverbandes donum vitae im Hinblick auf die beabsichtigte Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bezüglich der medizinischen Indikation</title>
      <description>&lt;p&gt;donum vitae begrüßt, dass offenbar ein weitgehender Konsens dahingehend besteht, dass es einer gesetzlichen und nicht nur einer untergesetzlichen Regelung bedarf. &lt;br /&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Da die gegenwärtigen Vorstellungen, nach dem neuerlichen Gesetzesvorschlag von Frau Humme, nun jedoch deutlich voneinander abweichen, wollen wir als einer der großen Träger staatlich anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen dazu erneut Stellung nehmen. Seit Jahren sind wir mit der Problematik von Spätabtreibungen und den Konfliktsituationen konfrontiert, in die Frauen und Paare durch pränatale Diagnostik geraten. Gerade in den existentiellen Konfliktsituationen um die Entscheidung für oder gegen das von einer möglichen Behinderung und/oder Krankheit bedrohte, ungeborene Kind muss es deshalb unser Ziel sein, den betroffenen Frauen und Paaren die größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Das beinhaltet über die ärztliche Beratung hinaus vor allem eine eigenständige psychosoziale Beratung, die in interprofessioneller Zusammenarbeit wahrgenommen wird, nicht nur vor vorgeburtlicher Diagnostik sondern insbesondere nach Feststellung eines auffälligen Befundes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

Um die Situation für die betroffenen Frauen und Männer deutlich zu verbessern, halten wir vor dem Hintergrund unserer Beratungserfahrungen im Kontext von Pränataldiagnostik folgende gesetzlichen Regelungen für unverzichtbar:&lt;/p&gt;
&lt;ol&gt;
&lt;li&gt;Einführung einer mindestens dreitägigen Bedenkzeit&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Eine umfassende Informations- und Beratungsverpflichtung des Arztes bzw. der Ärztin, die über die Hinweispflicht auf psychosoziale Beratung hinaus eine Vermittlungspflicht einschließt.&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;
&lt;p&gt;Darüber hinaus ist eine deutlich verbesserte statistische Erfassung ? zumal es keine datenschutzrechtlichen Einwände gibt - mehr als nur wünschenswert. Denn nur eine aussagefähige, die Realität abbildende Statistik ermöglicht es, angemessene und tragfähige politische Entscheidungen zu treffen.&lt;/p&gt;


&lt;b&gt;Begründung&lt;/b&gt;

&lt;p&gt;Zu 1.&lt;br /&gt;
Durch die Mitteilung eines nicht erwarteten auffälligen Befundes nach Pränataldiagnostik befinden sich die betroffenen Frauen regelmäßig in einem Schockzustand. In dieser Situation ist es weder dem Arzt möglich eine medizinische Indikation zu stellen, die voraussetzt, dass er gemäß § 218a Abs. 2 StGB eine Prognose über den zukünftigen seelischen Gesundheitszustand der Frau treffen muss, noch für die betroffene Frau eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, zu der sie auch in Zukunft noch stehen kann. 
Um die betroffene Frau bzw. das Paar in dieser Situation, in der es um Leben und Tod geht, bestmöglich zu unterstützen, ist umfassende ärztliche und psychosoziale Betreuung von größter Bedeutung.&lt;/p&gt;
Die Einführung einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen (Ausnahme: akute Lebensgefahr) zwischen der Mitteilung des Befundes und der schriftlichen Feststellung einer medizinischen Indikation ermöglicht erst, dass eine fundierte und langfristig tragfähige Entscheidung in Kenntnis aller relevanten Informationen getroffen werden kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Diese drei Tage stellen ein Minimum dar, darüber hinaus ist und sollte die Bedenkzeit so lang sein, dass sie für die betroffene Person ausreichend ist. Was für die einzelne Person ausreichend ist, lässt sich gesetzlich jedoch nicht allgemeinverbindlich regeln. Der Verzicht auf eine kontrollierbare, nähere Bestimmung öffnet einer gewissen Willkür und Beliebigkeit die Tore. Deshalb ist es unbedingt sinnvoll, eine kontrollierbare Mindestgrenze von 3 Tagen Bedenkzeit einzuführen und es nicht bei einer vagen ?ausreichenden Bedenkzeit? zu belas¬sen. In diesen drei Tagen kann auf jeden Fall erreicht werden, dass die Entscheidung nicht im Schockzustand getroffen wird. Was in diesen Tagen noch möglich ist, hängt wesentlich davon ab, wie diese Bedenkzeit begleitet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

&lt;p&gt;Zu 2.&lt;br /&gt;
Die bisherigen Erfahrungen (donum vitae interne Studie 2007) haben gezeigt, dass weiterführende psychosoziale Beratungsangebote von den Betroffenen dann wahrgenommen werden, wenn der Arzt bzw. die Ärztin nicht nur auf die Möglichkeit einer psychosozialen Bera¬tung hinweist, sondern anbietet, einen Termin zu vereinbaren. Die Studie Rhode/Woopen  belegt überdies nachdrücklich die hohe Wertschätzung und Zufriedenheit mit der psycho¬sozialen Beratung durch die betroffenen Frauen. Das mündet darin, dass sie anderen Frauen raten würden, psychosoziale Beratung in Anspruch zu nehmen.
Die reine Informationsvermittlung und Hinweispflicht auf die Möglichkeit einer unabhängigen psychosozialen Beratung reichen nicht aus. Es bedarf auf gesetzlicher Ebene der Festschreibung der Pflicht des Arztes bzw. der Ärztin zur Vermittlung an eine entsprechend fachlich qualifizierte Beratungsstelle, wenn die Frau dies wünscht. Dies ist zu dokumentieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt; 
Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft die Frage, wie das Selbstbestimmungsrecht der Frau und ihr Recht auf Nichtwissen geschützt werden können. Das Recht auf Nichtwissen ist von Bedeutung vor in Anspruchnahme von Pränataldiagnostik. In der Situation, in der bereits ein auffälliger Befund vorliegt und dieser mitgeteilt wurde, wäre eine genauere Kenntnis vermutlich eher ent- als belastend, da in einer entsprechenden Beratung auf die Situation zugeschnittene weiterführende bzw. Hilfsangebote gemacht werden können. In der Situation des Schockzustandes, geht es darum, der Frau jede Hilfe zuteil werden zu lassen, die es ihr ermöglicht ihre Entscheidungsfähigkeit wieder zu erlangen. Hier können die in der Krisenintervention geschulten Beraterinnen gut helfen, deshalb sollte den Betroffenen diese Hilfe angeboten und sie in der Wahrnehmung dieses Angebots unterstützt werden, primär durch das Angebot, einen entsprechenden Kontakt zu vermitteln. Da es nicht darum geht, die betroffenen Frauen zu etwas zu zwingen was sie nicht wollen, sollen sie die Möglichkeit haben, auf eine solche Vermittlung zu verzichten. Endgültig jedoch erst nach drei Tagen, gegenüber dem Arzt, der die medizinische Indikation schriftlich feststellt. Dies soll jeden möglichen Automatismus unterbinden. Die Erklärung soll von der Frau it ihrer Unterschrift bestätigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;


&lt;b&gt;Zum Stellenwert der Psychosozialen Beratung während und nach Pränataldiagnostik&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Während die ärztliche Beratung sich vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, um die medizinisch relevanten Belange kümmert, stehen für die psychosoziale Beratung die Gefühle und das innerpsychische Erleben im Mittelpunkt. Psychosoziale Beratung geht somit weit über eine reine Information hinaus. Die Beraterinnen arbeiten mit den Emotionen der werdenden Mutter, mit ihren Ressourcen, sie beziehen den Partner, die Familie und das soziale Umfeld mit ein, sie hören zu, wenn die vielen Gedanken und Gefühle, die sich eingestellt haben, ausgesprochen werden und sie unterstützen das Paar beim Sortieren, Klären und beim Einordnen dieser Gedanken in die eigene Lebenssituation. Das ist viel mehr als eine Entscheidungssuche an Hand von Fakten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;
So unterstützt sie die Schwangere und das Paar nach Mitteilung eines pathologischen pränataldiagnostischen Befundes bei der Verarbeitung der ersten Schocksituation, bei der Reflexion und Einschätzung der eigenen Situation sowie bei der Vorbereitung und dem Treffen einer Entscheidung, die auch langfristig getragen werden kann. Sowohl die Bewältigung der Trauer als auch der Verlauf psychischer Belastungsreaktionen bei der Frau und bei ihrem Partner werden durch psychosoziale Beratung positiv beeinflusst. In vielen Fällen kommt es zu einer langfristigen Beratung und Begleitung über mehrere Termine.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;
In der psychosozialen Beratung können darüber hinaus durch die vorhandenen Netzwerke mit anderen sozialen Hilfseinrichtungen, Ämtern, Verbänden etc. weitere Unterstützungen vermittelt werden ? sei es im Prozess der Entscheidungsfindung, nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach einer Entscheidung zum Austragen des Kindes und bei der Vermittlung von konkreten Hilfen und Kontakten zu Selbsthilfegruppen, betroffenen Familien etc.
Dies erfordert entsprechend qualifizierte Beraterinnen und ein hohes, flexibel verfügbares Zeitbudget, um diese begleitende Unterstützung gewährleisten zu können. In den staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstellen, die sich für die Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik weiterqualifiziert haben, sind sie zu finden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

&lt;b&gt;Zur Bedeutung einer verbesserten statistischen Erfassung&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;
Auch wenn eine verbesserte statistische Erfassung nicht unmittelbar im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt sein muss, ist eine Erfassung, die auf den jeweils aktuellen Standards basiert, unerlässlich, wenn die so gewonnenen Erkenntnisse Grundlage für politisches Handeln sein sollen. Voraussetzung ist, dass die Daten - wie vorgesehen - anonymisiert weitergegeben werden und sich somit keine datenschutzrechtlichen Probleme ergeben.
Für die gegenwärtig erhobenen Daten gilt, dass sie so mit Sicherheit nicht stimmen. Die Zahlen werden für die unterschiedlichen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, soweit sie vor 1995 eingesetzt wurden, erhoben, nicht jedoch für die Methoden, die erst danach an Bedeutung gewannen. So fehlt der Fetozid, der zunehmend auch bei den sogenannten Spätabbrüchen angewandt wird. Je nach Gewicht wird das Kind dann als Tot- oder Fehlgeburt statistisch erfasst, nicht jedoch als Schwangerschaftsabbruch. Unberücksichtigt bleibt der Fetozid auch bei der Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften, die einen partiellen Schwangerschaftsabbruch darstellen. Es wäre dringend erforderlich bei der statistischen Erfassung die Methode Fetozid mit aufzunehmen und die Gründe, die dazu führen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Hilfreich wäre es, generell vorzusehen, dass der statistischen Erfassung immer die aktuellen wissenschaftlichen Methoden zu Grunde liegen müssen, so dass entsprechende Anpassungen zeitnah per Durchführungsverordnung möglich gemacht würden.&lt;/p&gt;



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      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=120</link>
      <pubDate>Tue, 12 May 2009 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:120</guid>
    </item>
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