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    <title>Pressemeldungen von donum vitae e.V.</title>
    <description>Pressemeldungen</description>
    <language>de</language>
    <link>http://www.donumvitae.org</link>
    <lastBuildDate>Sat, 4 Feb 2012 03:30:02 GMT</lastBuildDate>
    <item>
      <title>donum vitae begrüßt die Einigung zum Bundeskinderschutzgesetz</title>
      <description>&lt;p&gt;Der donum vitae Bundesverband e.V. als bundesweit anerkannter Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zum Bundeskinderschutzgesetz. Durch diese Einigung wird erreicht, dass der Schutz von Kindern und Familien durch die Nachhaltigkeit der Frühen Hilfen gestärkt wird - auch unter Einbeziehung der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen. Die Zusage des Bundes zur Kostenübernahme für die Familienhebammen und die Zusage zur finanziellen Ausstattung der Frühen Hilfen sind hierbei von besonderer Bedeutung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
donum vitae setzt sich besonders für den Schutz des ungeborenen Lebens ein und unterstützt auf der Basis des christlichen Wertehintergrunds alle Bemühungen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Deutschland zu verbessern. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Aufklärung und Beratung der die Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar betreffenden Fragen sind grundlegender Auftrag der Schwangerschaftsberatungsstellen. Voraussetzung vertrauensvoller, qualifizierter Beratung ist der unantastbare Schutzraum für die schwangere Frau und deren Partner, der durch die gesetzliche  Schweigepflicht und die Möglichkeit der anonymen Beratung gewährleistet wird. Die besondere Vertraulichkeit, die diese Beratungssituation bietet, ermöglicht es unseren Beraterinnen, die betroffenen Frauen (und damit auch die Kinder) tatsächlich zu erreichen und somit einen wesentlichen Beitrag zum Kinderschutz zu leisten. Die Erfahrungen aus unserer langjährigen Praxis zeigen, wie wichtig der Einbezug von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen mit ihrem einzigartigen Auftrag in die Netzwerke der Frühen Hilfen ist. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;
Deshalb begrüßt und unterstützt donum vitae das Ziel des Gesetzgebers, den Kinderschutz durch Prävention, bundeseinheitliche Regelungen und auch durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel  zu verbessern. &lt;/p&gt;</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=136</link>
      <pubDate>Wed, 14 Dec 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:136</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Keine Ehrung wegen donum vitae?</title>
      <description> Mit großer Enttäuschung und Empörung haben der Bundesverband donum vitae und DONUM VITAE in Bayern e.V. zur Kenntnis genommen, dass Frau Dr. Waltraud Deckelmann, die langjährige Vorsitzende des Katholischen Deutschen Frauenbundes, die bereits zugesagte Korbiniansmedaille des Erzbistums München-Freising nicht verliehen wird, weil sie bei DONUM VITAE mitarbeitet. Frau Dr. Waltraud Deckelmann hat sich über Jahrzehnte für Frauen und Menschen in Not eingesetzt und damit große Verdienste erworben. Es war folgerichtig, dass sie sich ihrem Gewissen folgend auch für den Schutz des ungeborenen Lebens einsetzt. Ihre Tätigkeit ist im wahrsten Sinne des Wortes ein christliches Zeugnis.</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=135</link>
      <pubDate>Fri, 18 Nov 2011 13:30:21 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:135</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Ein gutes Urteil des EuGH</title>
      <description>&lt;p&gt;Der donum vitae Bundesverband e.V. begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Patentierung eines Verfahrens zur Gewinnung von Nerven-Vorläuferzellen aus embryonalen Stammzellen, bei denen Embryos vernichtet werden. Verhandelt wurde ein Antrag des Bonner Genforschers Oliver Brüstle.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
&#13;
&lt;i&gt;Politik soll Forschung an adulten Stammzellen verstärkt fördern&lt;/i&gt;&#13;
&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&#13;
?Wir begrüßen, dass die Menschenwürde und das Lebensrecht Richtschnur für die Entscheidung der Richter des Europäischen Gerichtshofes war?, sagt Rita Waschbüsch, Vorsitzendes des donum vitae Bundesverbandes. Sie fordert nun: ?Die Wissenschaft hat noch viele Möglichkeiten über die Forschung an adulten Stammzellen, das Ziel der Heilung von Erkrankungen wie Alzheimer und Demenz zu erreichen. Diese adulten Stammzellen können zum Beispiel aus Hautgewebe eines Erwachsenen gewonnen werden. Dabei werden keine menschlichen Embryonen vernichtet. Diesem Forschungsbereich sollte sich die Wissenschaft jetzt verstärkt zuwenden.? An der Politik sei es nun, diesem Gebiet verstärkt Mittel für die Forschung zur Verfügung zu stellen.&lt;/p&gt;</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=134</link>
      <pubDate>Wed, 19 Oct 2011 13:01:40 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:134</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Wahlen: Große Zustimmung für Rita Waschbüsch</title>
      <description>&lt;p&gt;Zwei Tage lang hatten sich rund 70 ehrenamtliche Vorstände in Wesseling mit den zukünftigen Herausforderungen und Aufgaben des donum vitae Bundesverbandes e.V. beschäftigt, um im Anschluss daran turnusgemäß einen neuen Vorstand zu wählen. Die anwesenden 42 Wahldelegierten bestätigten die langjährige Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch in ihrem Amt. Waschbüsch ist seit Gründung von donum vitae im Jahre 1999 Vorsitzende und unermüdliche Kämpferin für das ungeborene Leben. Zuvor war sie Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (1988-1997). Sie war von 1970 bis 1994 Mitglied des Saarländischen Landtages, von 1974 bis 1977 Sozialministerin in der Saarländischen Landesregierung, von 1978 bis 1994 Vizepräsidentin des Landtags.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

In ihren Ämter des Bundesvorstandes bestätigt wurden gleichermaßen die stellvertretenden Vorsitzenden, Ursula Monheim (NRW) und Dr. Olaf Tyllack (Bayern).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

Als Beisitzer wurden gewählt:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

Bernward Credo (Thüringen), Bert Degenhart (Baden-Württemberg) und Otti Geschka (Hessen) wurden in ihren Ämtern bestätigt.  Margareta Meyer (Niedersachsen), Constanze Nattermann (Rheinland-Pfalz), Beate Nießen (NRW) und Dr. Adelheid Wahlen (Berlin) wurden neu in den Vorstand gewählt. Margret Hamacher (Niedersachsen), Hildegard Müller (Berlin) und Mathilde Weinandy (NRW) schieden auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand aus, werden donum vitae jedoch in anderen Funktionen verbunden bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

Rita Waschbüsch erklärt: ?Die steigenden Zahlen bei der Beratung und der Präventionsarbeit durch donum vitae zeigen eindringlich, wie wichtig und hilfreich die Gründung von donum vitae vor 12 Jahren war. Wir bleiben an der Seite der Frauen und Familien in existenziellen Krisen und helfen weiterhin aus dem Geist des Evangeliums.?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;

Im Jahr verzeichnete donum vitae allein über 47.000  Erstberatungen, davon 16.000 Konfliktberatungen im Sinne des §219. Derzeit sind rund 300 Beraterinnen für donum vitae im Einsatz, davon 13 Männer. Auf rund 5000 Präventionsveranstaltungen wurden im Jahr 2010 allein rund 100.000 überwiegend Jugendliche erreicht.&lt;/p&gt;

&lt;img style="clear:both;" src="http://www.donumvitae.org/images/presse/neuer%20vorstand%202011%20iii.jpg" width="440px"/&gt;&lt;br /&gt;
&lt;i&gt;Der frisch gewählte ? und bestätigte ? Vorstand mit zwei Beisitzerinnen (v.l.).: Ursula Monheim, Dr. Olaf Tyllack, Dr. Adelheid Wahlen, Rita Waschbüsch und Beate Nießen. (Foto: donum vitae)&lt;/i&gt;
</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=133</link>
      <pubDate>Tue, 27 Sep 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:133</guid>
    </item>
    <item>
      <title>"Nun können Menschen aussortiert werden"&lt;br/&gt;Stellungnahme des donum vitae Bundesverbandes e.V. zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages</title>
      <description>&lt;p&gt;Der donum vitae Bundesverband e.V. ist enttäuscht über die heutige Entscheidung des Bundestages, eine PID gesetzlich zuzulassen. ?Menschen können auf diesem Wege nun doch aussortiert werden?, kritisiert die donum vitae Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch. ?Dies ist für die unter uns lebenden behinderten Menschen und Kranken sowie für die Menschen, die liebevoll ein behindertes Kind oder einen kranken und behinderten Angehörigen pflegen, ein Schlag ins Gesicht.? Die Entscheidung des Bundestags lässt außer Acht, dass die meisten Erkrankungen und Behinderungen durch die neue Gesetzeslage nicht auszuschließen sind. ?Die Vielfalt des menschlichen Lebens mit all seinen Chancen und die Solidarität mit Behinderten und Kranken ist durch das neue Gesetz beschädigt?, sagt Waschbüsch weiter.&lt;/p&gt;&#13;
&lt;p&gt;Der Bundestag hat mit Mehrheit die jahrzehntelang bestehende Überzeugung, dass alles Leben gleichwertig und von seinem Anfang schützenswert ist, aufgegeben.&lt;/p&gt;&#13;
&lt;p&gt;Waschbüsch appelliert an alle mit PID befassten Personen, bei der Handhabung des Gesetzes die gezogenen Grenzen wenigstens strikt einzuhalten. ?In Ländern, die ähnliche Regelungen haben wie jetzt für die Bundesrepublik beschlossen, sind fast überall weitergehende missbräuchliche Entwicklungen bei der Anwendung von PID zu beobachten.? Medizinkommerz darf sich nicht unter dem Vorwand der Menschlichkeit ausweiten.&lt;/p&gt;</description>
      <link>http://www.donumvitae.org/presse?presse_id=132</link>
      <pubDate>Fri, 8 Jul 2011 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>Pressenachricht:132</guid>
    </item>
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