AGB und Stornofristen

donum vitae Bundesverband – Fortbildungen Allgemeine Geschäftsbedingungen


Anmeldung
Das vielfältige Fortbildungsprogramm richtet sich vorrangig an ehrenamtliche und hauptamtliche donum vitae-Mitarbeitende. Je nach Fortbildung und Auslastung können jedoch auch externe Fachkräf-te daran teilnehmen. Bitte melden Sie sich zu allen Fortbildungen über unser Online-Formular an.

Ihre Anmeldung ist für uns verbindlich.

Bei erfolgreicher Anmeldung über unser Online-Anmeldeverfahren wird automatisiert eine Anmeldebe-stätigung per E-Mail gesendet. Sollten Sie diese nicht erhalten, ist eine Anmeldung zur Fortbildung nicht erfolgt.
Sollte die Fortbildung bereits ausgebucht sein, erhalten Sie eine entsprechende Benachrichtigung. Bitte gehen Sie nicht ohne unsere Freigabe zu einer Fortbildung.

Ca. 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn erhalten Sie von uns das detaillierte Programm und ggf. eine An-reiseskizze. 

FortbildungsgebührWie in den Vorjahren bieten wir unsere Fortbildungen weit unter dem Selbstkostenpreis an und liegen damit deutlich unter den sonst üblichen Fortbildungskosten vieler anderer Anbieter. Dies ist nur auf-grund der Bezuschussung durch den Bundesverband donum vitae e.V. möglich. 
Die Fortbildung kann nur komplett – inkl. Verpflegung und Übernachtung – gebucht werden.

BezahlungCa. 3 Wochen vor Fortbildungsbeginn wird Ihnen eine Rechnung per E-Mail zugeschickt. Die Fortbil-dungsgebühr überweisen Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto mit Angabe der Rechnungsnummer und Ihres Namens.

Teilnahmebescheinigung
Die Teilnahmebescheinigung wird nach der Fortbildung ausgehändigt bzw. per E-Mail zugestellt.

Bildungsscheck
Die Bundesländer bieten noch eigene Fördermöglichkeiten. Dazu gehört beispielsweise der Bildungs-scheck, den die Länder Brandenburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen anbieten. In Rheinland-Pfalz heißt das Angebot QualiScheck, in Bremen, Sachsen und Thüringen nennt es sich Weiterbildungsscheck, in Hessen Qualifizierungsoffensive. In Schleswig-Holstein heißt diese Förderung Weiterbildungsbonus. Fast jedes Bundesland hat ein solches Programm, die Rahmenbedingungen sind jedoch verschieden.

Förderfähig sind i.d.R. ausschließlich die reinen Fortbildungsgebühren. Nebenkosten (z.B. für Anfahrt sowie Übernachtung und Verpflegung) sind nicht förderfähig.

Rücktrittsbedingungen
Eine Abmeldung ist grundsätzlich an den donum vitae Bundesverband schriftlich zu richten.

Bei Abmeldung entstehen folgende Kosten
- Bei weniger als 8 Wochen vor Fortbildungsbeginn 50 % der Fortbildungsgebühr.
- Bei weniger als 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn 70 % der Fortbildungsgebühr.
- Bei weniger als 1 Woche vor Fortbildungsbeginn 90 % der Fortbildungsgebühr.
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird die gesamte Fortbildungsgebühr in Rechnung gestellt.

AGB zum Download

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