Hier finden Sie unsere Pressemitteilungen und weitere Informationen zu donum vitae.
Sie suchen Hintergrundmaterial oder möchten ein Gespräch mit einem Mitglied unseres Vorstands führen? Wir unterstützen Sie bei Ihrer Recherche und vermitteln Interviews oder Vor-Ort-Termine in den Beratungseinrichtungen von donum vitae.
Ansprechpartnerin
Annika Koch
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Fon: 030 887 133-978
koch@donumvitae.org
Zahlen, Daten, Fakten
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Kurzfilme machen die Beratung erfahrbar
Mit einer Reihe von Kurzfilmen informiert donum vitae zur Schwangerschafts(konflikt-)beratung. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojektes „HeLB – Helfen. Lotsen. Beraten.“ sind Realfilme und animierte Erklärvideos entstanden. Die Filmreihe wird nach und nach erweitert und ist über die Homepage von donum vitae sowie auf verschiedenen Online-Plattformen erreichbar.
donum vitae bietet bundesweit an mehr als 200 Orten Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung an. Auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Würde von Frau, Mann und Kind ein. In Politik und Gesellschaft engagieren wir uns für ein kindgerechtes und familienfreundliches Umfeld.
donum vitae berät, informiert und begleitet in allen Fragen rund um Schwangerschaft und im Schwangerschaftskonflikt. Darüber hinaus bieten wir psychosoziale Beratung im Kontext von Pränataldiagnostik oder bei unerfülltem Kinderwunsch, sexueller Bildung und Prävention an und vermitteln konkrete Hilfe und Unterstützung. Die Beratung von donum vitae ist kostenlos und vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie steht allen Ratsuchenden offen – unabhängig von Nationalität, Konfession und sexueller Orientierung.
Die rund 320 Beraterinnen und Berater von donum vitae werden von mehr als 1.000 ehrenamtlich Engagierten in 14 Bundesländern unterstützt. Der Verein wurde 1999 gegründet und ist gemeinnützig. Die staatlich anerkannten Beratungsstellen von donum vitae sind berechtigt, einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen.
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